Archiv des Autors: Christian Eberle

Das Waldklassenzimmer

In Bad Bergzabern hat Frau Geenen beschlossen, ein Waldklassenzimmer zu bauen. Hinter der Edith-Stein Klinik ist das Waldklassenzimmer der Böhämmer GrundschuleDie Kinder gingen am Mittwoch, den 07.07. gemeinsam mit den Lehrern den Berg hoch, wo auch schon die Forstwirte Nicolas, Ulrich und die Praktikantin Franka gewartet haben. Es hat riesen Spaß gemacht. Die Klasse 3g war den ganzen Tag am Arbeiten. Von 8:30 Uhr bis 15:15. Puh, war das lang. Die Klasse 3g hat auch ein Waldspielplatz und zwei Bänke gebaut. Der Forstwirtschaftsmeister Nicolas hat insgesamt 29 Stühle mit seiner Hand gebaut und ein Tisch, der exzellent ist. Die Kinder der Klasse 3g hatten aber auch eine Wippe gebaut. Vor dem Waldklassenzimmer ist noch ein Schild, das die 3g angemalt hatte. Darauf steht ‘WaldklassenzimmeNach unserer Mittagspause kam uns noch Frau Lehmann besuchen. Bei ihr haben wir mit Lehm und andern Dingen aus dem Wald Figuren gebaut.  Wir bedanken uns herzlich bei Nicolas, Ulrich und Franka, die uns ein Waldklassenzimmer ermöglicht haben.    Geschrieben von Max Baier, Arnur Beissenov, Kaylie Sawatzkie und Elena Jose der Klasse 3g. 

Am 27.04.2021 tagte zum ersten Mal in diesem Jahr der Schülerrat der Böhämmer-Grundschule

Am 27.04.2021 tagte zum ersten Mal in diesem Jahr der Schülerrat der Böhämmer-Grundschule. Zudem war es eine Premiere als Sitzung in Form einer Videokonferenz. Aufgrund des Wechselunterrichtes konnten die in der Schule anwesenden Schüler ein Tablet aus der Schule benutzen, während sich der Rest von zu Hause mit ihrem privaten Gerät einwählen konnte.

Themen waren:

  1. Schulbücher im neuen Schuljahr
  2. Erfahrungen mit den Corona-Selbsttests / Selbsttest Verpflichtung
  3. Themen aus den Klassen, z. Bsp. Pausensituation

Alle hielten sich diszipliniert an die Gesprächsregeln, meldeten sich zu Wort und stimmten digital ab.

Die Premiere war gelungen und die nächste Sitzung könnte auch wieder in dieser Form stattfinden.

Auf dem Schulweg sicher unterwegs mit gelben Sicherheitswesten

Verkehrserziehung an der Böhämmer-Grundschule

Auch in diesem Schuljahr erhalten die Erstklässler der Böhämmer Grundschule neon-gelbe Westen und reflektierende Blinki-Eulen für einen sicheren Schulweg.

Die mobilen Böhämmer

am Mittwoch, den 11. November erhielten alle Kinder unserer 4 ersten Klassen mit Unterstützung des Fördervereins der Böhämmer-Grundschule neon-gelbe Sicherheitswesten, um auch im Dunkeln für ihren Schulweg gut gerüstet zu sein.

Frühmorgens im abgedunkelten Klassensaal wurde den Erstklässlern demonstriert, wie wichtig es gerade in der dunklen Jahreszeit ist, rechtzeitig gesehen zu werden.

Den Gelbe-Westen-Song konnten wir wegen Corona leider nicht singen, alle Schüler bekamen jedoch noch eine reflektierende bunte Blinki-Eule, die an Kleidungsstücken und Taschen befestigt werden kann und für zusätzliche reflektierende Markierungen im Straßenverkehr sorgt.

Bewegung an der frischen Luft fördert nicht nur die Konzentration. Die Kinder werden dadurch auch lern- und leistungsfähiger in der Schule und achtsamer im Straßenverkehr. Nur durch ständiges Üben im Alltag gewinnen die Kinder Sicherheit, die sie brauchen, um Gefahren zu vermeiden. Auch für Buskinder ist es wichtig, den Weg zur Haltestelle zu Fuß zurückzulegen.

Helle oder reflektierende Kleidung und Warnwesten schützen unsere Kinder. Deshalb bitte regelmäßig anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden!

Wir danken dem Förderverein der Böhämmer-Grundschule und dem ADAC für seine Unterstützung!

https://verkehrshelden.com/fileadmin/user_upload/Kleidungs-Check.pdf

Der Waldausflug -Klasse 4b

Am Freitag, dem 9.10.2020, war die Klasse 4b beim Bismarckturm.

Alle gingen den Bismarckturm hinauf. Danach frühstückten sie unten auf den Bänken. Sie bauten Waldmandalas und der Klassensprecher bewertete sie. Nach der Bewertung ging die Klasse 4b wieder zur Schule.

Das war ein schöner Tag.

Emma W., Lea G.

Der Waldausflug

Am Freitag, dem 9.10.2020, machte die Klasse 4b einen Waldausflug zum Bismarckturm im Bad Bergzaberner Wald.

Wir gingen an der Schule los. Als wir in den Wald kamen, ging es bergauf. Wir erreichten den Turm und ein paar Kinder gingen mit unserer Lehrerin hinauf. Die anderen aßen ihr Frühstück. Danach bauten wir Waldmandalas. Unsere Lehrerin machte vom Turm aus ein Foto. Wir machten einen kleinen Wettbewerb. Alle Gruppen bekamen für ihr Mandala eine 1.

Es war ein schöner Tag.

Anica S., Lina J.

Der Waldausflug

Am Freitag, dem 9.10.2020, machte die Klasse 4b einen Ausflug zum Bismarckturm.

Ein paar Kinder stiegen auf den Turm, während die anderen unten frühstückten. Manche Kinder machten Waldmandalas, manche entdeckten Tipis und einige sammelten Kastanien. Als alle Mandalas fertig waren, wurden sie von oben von unserer Klassenlehrerin fotografiert und von Adrian benotet.

Zum Schluss machte Frau Düthorn noch Gruppenfotos.

Leara J., Sophia G.

Pausenengel der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern im Schuljahr 19/20

Am 03.07.2020 wurden am letzten Schultag der Viertklässler, die amtierenden zehn Pausenengel klassenweise verabschiedet. Zum Dank erhielten sie eine Urkunde und ein kleines Geschenk.

Die Pausenengel haben während des vergangenen Schuljahres bis zur Schulschließung Mitte März mindestens zweimal die Woche ihren Dienst auf dem Pausenhof verrichtet. Gut erkennbar waren sie durch ihre gelben Westen mit einem Engel auf dem Rücken.

Sie haben ihren Beitrag geleistet, um ein friedfertiges Miteinander auf dem Pausenhof zu schaffen, die Pausenaufsichten zu unterstützen und ihren Mitschülern bei kleinen und großen Problemen zu helfen.

Vielen Dank dafür!

Im neuen Schuljahr beginnen 10 neue Pausenengel ihre Ausbildung, die bereits in den Startlöchern stehen. Ihr Einsatz muss an die Corona-Bedingungen angepasst werden, was für die Kinder eine neue Herausforderung werden wird.

Viel Erfolg dabei!

S. Wirth

Elterninformation zum geplanten Ablauf des nächsten Schuljahres

Bad Bergzabern, 10.08.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 18.06.2020 haben sich die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder nach der Beratung mit Gesundheits- und Bildungsexpertinnen und –experten darauf verständigt, nach den Sommerferien wieder bundesweit in allen Schulen den Regelbetrieb aufzunehmen – sofern das Infektionsgeschehen dies weiterhin zulässt.

Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht möglich ist, das Infektionsgeschehen zum Beginn des neuen Schuljahres vorherzusehen, wollen wir Ihnen unsere Planungsgrundlagen für die Gestaltung des nächsten Schuljahres übermitteln, damit Sie auf den Schulstart am 17.08.2020 bestmöglich vorbereitet sind.

Unter sorgfältiger Abwägung des Infektionsgeschehens und dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung sind drei unterschiedliche Szenarien für den Unterricht im Schuljahr 2020/2021 möglich:

Szenarien

Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot

Bei weiterhin niedriger Infektionsrate entfällt das Abstandsgebot in Schulen. Es gelten die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen des „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. überarbeiteten Fassung.

Unterricht

Der Unterricht kann als durchgängiger Präsenzunterricht in regulärer Klassen- und Lerngruppengröße nach dem regulären Stundenplan erteilt werden. Auch klassen- und jahrgangsübergreifende Unterrichtsveranstaltungen können stattfinden.

Die Hygieneregeln sind einzuhalten.

Was bedeutet das für Ihr Kind?

Die ihm bereits bekannten persönlichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme) dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren.
  • Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (Händewaschen oder Händedesinfektion).
  • Husten- und Niesetikette einhalten.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fluren, im Treppenhaus und im Schulhof ist notwendig.
  • Das Spielen auf dem ganzen Schulgelände ist möglich ohne Abstandsgebot.
  • Kein Tragen eines Mund-Nasenschutzes am Sitzplatz im Klassensaal (jedoch dann, wenn es die Lehrkraft für erforderlich hält)

Betreuung

Die Betreuung im Rahmen der „Betreuenden Grundschule“ erfolgt im Regelbetrieb von 12.15 Uhr bis längstens 14.00 Uhr für entsprechend angemeldete Kinder.

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot

Aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens werden für eine Schule, eine Region oder das Land das generelle Abstandsgebot von mindestens 1,50 m und ggf. weitere Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen in Schulen wiedereingeführt.

Unterricht

Damit wird ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und tageweise häuslichen Lernphasen einzelner Kinder erforderlich. Nur der Präsenzunterricht wird nach dem regulären Stundenplan erteilt.

Sie werden darüber über die Homepage informiert. Gleichzeitig werden wir Sie per Mail anschreiben.

Ablauf:

Alle Klassen werden in der Regel mit höchstens 15 Schülerinnen und Schülern in der Schule beschult. Da der Mindestabstand einzuhalten gilt, können einzelne Kinder nicht beschult werden, weil für sie kein Sitzplatz im Saal zur Verfügung steht. Diese einzelnen Kinder bleiben tageweise oder wochenweise zu Hause und werden per Tagesplan/ Wochenplan/ Webkonferenz/Telefonkonferenz beschult. Am Folgetag oder in der Folgewoche dürfen diese Kinder wieder in die Schule kommen und es werden andere Kinder der Klasse zu Hause bleiben (rotierendes System).

Die häuslichen Lernphasen werden in der Präsenzphase vorbereitet und die Ergebnisse in der Präsenzphase abgerufen, besprochen und ggf. bewertet.

Was bedeutet das für Ihr Kind?

Die ihm bereits bekannten persönlichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren.
  • Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (Händewaschen oder Händedesinfektion).
  • Husten- und Niesetikette einhalten.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fluren, im Treppenhaus und im Schulhof ist notwendig.
  • Getrennte Hofpausen unter Einhaltung des Mindestabstandsgebots
  • Tragen von Mund-Nasenschutz am Sitzplatz im Klassensaal, wenn der Mindestabstand zwischen Lehrkraft und Kind nicht eingehalten werden kann.

Keine Betreuung! Aber Notbetreuung

Es gibt eine Notbetreuung, die sich am aktuellen Bedarf der Eltern sowie den räumlichen und personellen Möglichkeiten vor Ort ausrichtet.

Das Spielen ist aufgrund der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen stark auf ein Alleine-Spielen beschränkt. Das Mittagessen ist selbst mitzubringen.

Die Notbetreuung findet täglich von 8:00 Uhr bis längstens 15.50 Uhr statt. Es können höchstens 15 Kinder daran teilnehmen.

Szenario 3: Temporäre Schulschließung

Aufgrund der innerschulischen, regionalen oder landesweiten Infektionslage wird der

Präsenzunterricht für einen Teil der Schule (einzelne Klassen oder Klassenstufen) oder die gesamte Schule untersagt.

Unterricht

In diesem Fall wird der Unterricht für die ganze Schule bzw. für die betroffenen Gruppen umgehend als Fernunterricht (Homeschooling) organisiert. Sie werden

darüber über die Homepage informiert. Gleichzeitig werden wir Sie per Mail anschreiben.

Keine Betreuung sondern Notbetreuung

Das Angebot der „Betreuenden Grundschule“ kann in diesem Fall, wie unter Szenario 2 beschrieben stattfinden, sofern das Gesundheitsamt nichts Anderes verfügt.

Da die Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht längerfristig vorhersehbar ist,

werden wir auf alle drei Szenarien vorbereitet sein.

  • Fernunterricht (Homeschooling)

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 tritt eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft, die festlegt, dass die Schule zur Erfüllung ihres Auftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Diese sind regulärer Bestandteil der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit. Im Bedarfsfall können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten (§ 1 Abs. 6 SchulG neue Fassung).

Diese Änderung erfordert Ihre Mitarbeit. Jedes Kind benötigt zu Hause Zugang zum Internet, damit es im Fernunterricht am Webunterricht teilnehmen, Arbeitsmaterialien von der Schulbox herunterladen sowie fertige Schülerprodukte hochladen kann. Falls dies für Sie nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrkraft in Verbindung.

Unabhängig von der Organisationsform müssen auch im Fernunterricht den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung zu Hause erteilt werden. Deren Erledigung wird von der Lehrkraft überprüft; sie kann auch in die Leistungsbeurteilung einfließen. Die Teilnahme am Fernunterricht ist Pflicht. Das Thema „Fernunterricht“ wird auch ein Thema im 1. Elternabend sein.

Bitte stellen Sie der Schule eine Emailadresse zur Verfügung.

  • Schulleben

Im kommenden Schuljahr werden wir immer kurzfristig entscheiden, welche geplanten schulischen Veranstaltungen und Projekte durchgeführt werden können. Dies wird davon abhängig sein, ob die dafür eingeplante Zeit im Verhältnis zur notwendigen Aufarbeitung der ggf. versäumten Unterrichtsinhalte steht.

Schulische Veranstaltungen, die an außerschulischen Lernorten stattfinden, dürfen unter Beachtung der dort jeweils geltenden Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Von Klassenfahrten ist noch abzusehen.

  • Priorität/Präventive Maßnahmen

Während wir im letzten Schuljahr angewiesen wurden, den Präsenzunterricht der Klassenstufe 4 durchgängig zu gestalten, liegt im Schuljahr 2020/21 die Priorität der durchgängigen Beschulung bis Dezember 2020 auf den 1. Klassen.

Natürlich bemühen wir uns, alle anderen Klassen auch durchgängig im Präsenzunterricht zu beschulen. Da sich im Kollegium auch Lehrkräfte mit Vorerkrankungen befinden, werden wir auch mit knapper Besetzung unser Bestes geben.

Trotzdem wird es nicht zu vermeiden sein, dass unter den Vorgaben des gültigen Hygieneplanes auch Lehrkräfte erkranken werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn es im kommenden Schuljahr zu Unterrichtsausfall kommen wird. Der SEB wird über unsere Maßnahmen vorab informiert.

Wir hoffen, Sie können aus unserem Schreiben unser Bemühen entnehmen, für jegliche Beschulungsform gewappnet zu sein und wünschen einen guten Start in das Schuljahr 20/21

Informationsabende für Eltern der Schulanfänger

Liebe Eltern unserer künftigen Erstklässler                                     

Bald ist es soweit: Ihr Kind kommt zu uns in die Schule!

Leider haben wir in diesem Jahr eine besondere Situation, die so noch nie da war.

Aber eines ist sicher: Die Schulgemeinschaft freut sich auf Sie und Ihre Kinder. Wir möchten Sie trotz der gegebenen Ausnahmesituation gerne schon vorher kennen lernen und mit Ihnen über die Anfangszeit Ihres Kindes in der Schule sprechen, auch wenn wir aus heutiger Sicht noch nicht sagen können, wie es nach den Ferien konkret weitergehen wird.

Die entsprechenden Hygieneanweisungen sind an dem Abend umzusetzen.

D. h.:

  • Nach Betreten des Gebäudes desinfizieren Sie bitte ihre Hände.
  • Bitte keine Berührungen: kein Händeschütteln
  • Es wird eine Anwesenheitsliste mit Telefonnummer geführt, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können.
  • Bei der Unterschrift und beim Eintragen in die Anwesenheitsliste, verwenden Sie bitte ihren eigenen Stift.
  • Halten sie durchgängig 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Bitte fassen sie öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken, Türen usw. möglichst nicht mit der vollen Hand beziehungsweise den Fingern an, benutzen Sie gegebenenfalls den Ellenbogen
  • Im öffentlichen Teil des Gebäudes ist eine Maske zu tragen; sobald sie im Filmsaal Platz genommen haben, kann die Maske abgelegt werden.
  • Von jedem Kind kann nur ein Elternteil teilnehmen.
  • Der Elternabend darf maximal 60 Minuten andauern.

Wir laden Sie hiermit sehr herzlich zum ersten Elternabend ein.

Er findet statt am

Mittwoch, 17. Juni 2019, 18.00 Uhr (1c Heller)

Mittwoch, 17. Juni 2019, 19.30 Uhr (1b Frey)

Freitag, 19. Juni 2019, 18.00 Uhr (1a Ledda)

Freitag, 19. Juni 2019, 19:30 Uhr (1g Dahl – Hopp)

im Filmsaal der Böhämmer-Grundschule (Gebäude B)

Dort werden Sie von der Schulleitung begrüßt und erhalten grundlegende Informationen über unsere Schule und den Schulanfang.

Die künftige Klassenleherin wird mit Ihnen über weitere wichtige Einzelheiten sprechen, die speziell für den Schulanfang Ihres Kindes wichtig sind.

Sie erhalten auch die Schulbuchliste, den Freischaltcode für die Schulbuchausleihe und die Zusammenstellung aller Schulmaterialien, die Ihr Kind in der ersten Klasse braucht.

Wir sehen in diesem Elternabend den Auftakt für eine gute Zusammenarbeit zum Wohle Ihres Kindes und wünschen uns, dass Sie möglichst alle daran teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung und die künftigen Erstklasslehrerinnen

Weitere Details zum Präsenzunterricht der 4. Klassen

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

wie schon im letzten Elternbrief angekündigt, möchten wir Ihnen weitere Details zum Präsenzunterricht der 4. Klassen geben.

Welche Lehrer übernehmen die Klassen – Unterrichtsorganisation

Da Frau Lind – Götz (4a) aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Schule arbeitet, wird sie den Unterricht von zu Hause aus konzipieren.

Jede Klasse bekommt noch eine zweite Lehrerin zugeteilt, die stundenweise und im Team die Klasse unterrichtet.

Für die Phasen, in denen die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, findet weiterhin die Onlinebeschulung über die Schulbox statt.

Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die genauen Zuteilungen entnehmen.

KlasseAnsprechpartner PräsenzunterrichtTeam – LehrerAnsprechpartner Onlinebeschulung
4aWetzelGundermannLind – Götz
4bAltmeyerScheibAltmeyer
4cMummeHummelMumme
4dThielSchäferThiel
4gRichterSulzbacherRichter

Stundenplan:

Der Stundenplan wird nicht wie vor dem Ausbruch der Krise umgesetzt werden können. Laut Ministerium soll der Unterricht in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr stattfinden. Dazu ist eine sogenannte Kernzeit geplant. Damit es nicht zu unnötigen Kontakten kommt, wird eine morgendliche Gleitzeit von 7.50 Uhr bis 8:15 Uhr eingeführt. Ebenso gibt es eine Gleitzeit zur Abholung von 12.45 Uhr bis 12.55 Uhr. Dazwischen findet der Unterricht statt. Wir bitten Sie, dass die Kinder aus Bergzabern erst ab 8:00 Uhr in die Schule kommen. Der Unterricht der jeweiligen Teilgruppen findet so regulär wie möglich nach dem Stundenplan der Klasse, aber ausschließlich im Klassenverband statt. Kurse, bei denen eine Durchmischung von (Parallel-) Klassen erfolgt (z.B. im konfessionellen Religions- bzw. Ethikunterricht, Förderunterricht) sowie AGs sind derzeit nicht möglich.

Maskenpflicht:

Die Eltern sind für die Bereitstellung einer Mund- und Nasenmaske (textile Barriere, Behelfsmaske) verantwortlich, da in den Bussen und auf dem Pausenhof das Tragen der Masken verpflichtend ist.

Toiletten:

Die Toilettengänge werden so organisiert, dass sich dort nur einzelne Kinder aufhalten werden. Für ausreichend Seife und Papierhandtücher ist gesorgt.

Pausen:

Die Pausen der einzelnen Gruppen werden versetzt stattfinden. Die Kinder müssen in den Pausen den Abstand von 1,50 m einhalten.

Das gewohnte Aufstellen zum Pausenende wird nicht mehr stattfinden. Die Kinder stellen sich zum Pausenende im weiten Abstand zueinander auf. Im Klassenraum  werden dann die Kinder gründlich nacheinander die Hände waschen. Hier wird es zwangsläufig zu Wartezeiten kommen.

Wegführung:

Wir müssen in der Schule dafür sorgen, dass die Kinder sich in den Fluren nicht zu nahe kommen. Eine Kennzeichnung von Wartebereichen und Wegeführung wurden angebracht und werden mit den Kindern am 1. Schultag besprochen. Eltern begleiten ihre Kinder bitte nicht ins Schulhaus.

Sportunterricht:

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit ebenfalls nicht stattfinden. Die für Schülerinnen und Schüler der Grundschule so wichtige Bewegung findet daher als Bewegungszeit unter Beachtung des Distanzgebots im Klassenraum, im Freien und in den Pausen statt; Kontaktspiele sind hierbei nicht erlaubt.

Der Weg zur Schule:

Nach dem jetzigen Informationsstand werden die Schulbusfahrten ab dem 04.05.2020 nach Plan stattfinden. Kinder, die mit dem Bus zur Schule fahren, sollen an den Haltestellen Abstand zueinander halten. Außerdem sollen die Kinder in einem ausreichenden Abstand zueinander im Bus sitzen und ohne Drängeln ein- und aussteigen. Im Bus sollen die Kinder eine Maske tragen.

Auf dem gesamten Schulparkplatz gilt ein Versammlungsverbot!

Sollten Eltern darauf angewiesen sein, dass ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen, dann benutzen Sie bitte zwingend die Hol- und Bringzone. Das Befahren des Schulhofes bleibt auch weiterhin untersagt.

Auch auf dem Fußweg zur Schule ist der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.

Die umfangreichen Auflagen stellen schon für jeden Erwachsenen eine Herausforderung dar.

Daher unsere herzliche Bitte: Nutzen Sie die Zeit bis zum Schulstart und bereiten Sie Ihre Kinder darauf vor.

Mit vielen Grüßen

C. Eberle

Unterricht für die Kinder der Klassenstufe 4 ab 04.05.2020

Mailadresse der Schule:

Elternbrief

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

jetzt sind es 6 Wochen, die die Schulen in Rheinland-Pfalz geschlossen sind. In mehreren Pressekonferenzen konnten Sie erfahren, dass es nun zu stufenweisen Lockerungen kommen soll und hier ist auch die Schule einbezogen.

Neben den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen und der Berufsbildenden Schulen soll nun auch in den Grundschulen der Unterricht für die Kinder der Klassenstufe 4 starten. Voraussichtliches Datum ist hier der 04.05.2020.

Die (Grund-) Schulen erreichten gestern umfangreiche Informationen des Bildungsministeriums zur geplanten Schulöffnung. Dazu gehört auch ein zehnseitiger Hygieneplan, der (jeweils in Auszügen) für die Schülerinnen und Schüler, die Beschäftigten der Schule und auch für den Schulträger verpflichtend ist.

Wir möchten Ihnen heute aber schon alle verlässlichen Informationen zum Schulstart am 04.05.2020 geben und hoffen, dass wir Ihnen damit schon Fragen beantworten und Sorgen nehmen können. Nutzen Sie bitte auch die verbleibende Zeit bis zum Schulstart, um Ihre Kinder auf die ungewohnte Schulsituation vorzubereiten. Selbstverständlich werden wir, das gesamte Kollegium der Grundschule, auch mit Ihren Kindern alle Vorgaben des neuen Schulalltags in geeigneter Form besprechen.

Aufgelistet sind Auszüge der für Ihre Kinder notwendigen Vorgaben des Hygieneplans.

Hygieneplan – Corona für die Schulen in RLP

(Ausgewählte Auszüge)

PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion.

Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene

• Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

• Mindestens 1,50 m Abstand halten

• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

• keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toilettengang oder nach Betreten des Klassenraums) durch

a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf

die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das

Maß der Reibung beim Einseifen der Hände (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

oder

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein

gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender

Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in

die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten

(siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu

den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

Diese Masken sollten zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

HINWEISE ZUM UMGANG MIT DEN BEHELFSMASKEN:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

• Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

• Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.

• Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

• Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.

• Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.

• Eine mehrfache Verwendung an einem Tag (Fahrt im Schulbus, Pause, Fahrt im Schulbus) ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.

• Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

• Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Kommentar:

Für die Bereitstellung einer Mund- und Nasenbedeckung (textile Barriere, Behelfsmaske) für Ihr Kind, sind Sie als Eltern verantwortlich. Bitte sorgen Sie hier vor! Bedenken Sie bitte die Vorgaben zum Waschen von geeigneten textilen Barrieren. Im Idealfall verfügt Ihr Kind täglich über zwei oder mehr „Masken“. Die Maske muss im Schulbus und in den Pausen getragen werden!

Am 22.04.2020 war den Nachrichten zu entnehmen, dass das Land RLP allen Schülern einen wiederverwendbaren Mund-Nase-Schutz zur Verfügung stellen wird, die keinen eigenen Mund-Nase-Schutz haben. Ich würde dennoch an Ihrer Stelle vorsorgen, da Ihr Kind bereits im Bus einen Mund-Nase-Schutz tragen muss.

Selbstgenähte MNS können darüber hinaus der Schule gerne gespendet werden, damit wir auch für Notfälle genügend Ersatz haben.

PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (sieheHinweise des Robert Koch-Instituts

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie

• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)

• chronische Lebererkrankungen

• Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

• Krebserkrankungen

• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

WICHTIG:

Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Für alle anderen Kinder der vierten Klassen besteht Schulpflicht.

Kommentar:

Falls o.g. Vorerkrankungen bei Ihrem Kind oder innerhalb Ihrer Familie (Personen im gleichen Haushalt) vorliegen, sollten Sie von einem Schulbesuch Ihres Kindes absehen! Bitte nutzen Sie dazu das Formular

„Angaben zum Präsenzunterricht in der Schule“.

Ihr Kind wird dann weiterhin von der Klassenleitung mit Arbeitsaufträgen versorgt. Der Hygieneplan umfasst viele weitere Vorgaben für die Schulen, die ich Ihnen jetzt kurz zusammenfasse:

Unterricht:

Zurzeit ist geplant, dass die Kinder der vierten Klasse in zwei Lerngruppen aufgeteilt werden mit jeweils maximal 15 Kindern. Für jede Teilgruppe findet der Präsenzunterricht wöchentlich im Wechsel mit Lernphasen zu Hause statt; d.h. die erste Teilgruppe startet am 4. Mai mit Präsenzunterricht, während die andere Teilgruppe zu Hause lernt. In der Woche darauf (Woche ab dem 11.05.2020) wird dann gewechselt. Schülerinnen und Schüler, die auf eine Notbetreuung angewiesen sind, können in

den Wochen der häuslichen Lernphasen an der Notbetreuung teilnehmen (Formular Anmeldung zur Notbetreuung).

Die Lerngruppen werden nach dem Alphabet wie folgt eingeteilt

KlasseGruppe 1 vom 04.05. bis 08.05.2020Gruppe 2 vom 11.05. bis 15.05.2020
4aNachname A – HNachname K – Z
4bNachname A – JNachname K – Z
4cNachname A – LNachname M – Z
4dNachname A – KlNachname Kr – Z
4gNachname A – HNachname K – Z

Ganztagsschule

Ab 4. Mai wird auch der Ganztagsbetrieb für unsere Viertklässler wieder starten. Allerdings können wir kein Mittagessen anbieten. Wenn Sie für Ihr Kind die Ganztagsschule benötigen, vermerken Sie das ebenfalls auf dem Formular „Angaben zum Präsenzunterricht in der Schule“.

Auf Grund der besonderen Situation können Sie auch einzelne Tage wählen.

Sobald alle weiteren Vorbereitungen getroffen wurden, werden Sie mit einem zweiten Elternbrief, spätestens Ende nächster Woche, informiert.

Senden Sie uns bitte möglichst bis Montag, 27. April 2020 – 10:00 Uhr das Formular „Angaben zum Präsenzunterricht in der Schule“ per E-Mail zu oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Böhämmer – Grundschule ein.

Frühlingsblumen am Firstweg

Am 11. März unternahmen die Kinder der 2. Klasse GTS zusammen mit der pädagogischen Fachkraft Frau Satter-Müllecker und der Schulsozialarbeiterin Frau Wirth einen Spaziergang entlang des Firstweges. Im letzten November hatten Schüler der Böhämmer-Grundschule unzählige Krokusse, Schneeglöckchen und Narzissen dort gepflanzt, um den Spazierweg zu verschönern. Die Kinder waren gespannt, ob sich die Mühe gelohnt hat und ob die Blumen schon rausspitzelten? Tatsächlich fanden sie wunderschöne Blumen in voller Pracht, aufgeregt rannten die Schüler von Blüte zu Blüte um sie eingehend zu bewundern. Bei wunderschönem Sonnenschein kehrte die Gruppe zurück in die Schule. Einige Schüler äußerten: „Der Spaziergang hat richtig Spaß gemacht und die Blumen waren so schön!“

Leider haben inzwischen fleißige Helfer ihren gut gemeinten Dienst am Grünstreifen vollzogen und einen Teil der Blumenpracht abgemäht. Vielleicht bedenken die Helfer im nächsten Jahr auch, nicht sofort zu mähen, sondern auf jeden Fall zu warten, bis keine Zwiebelblumen mehr blühen. Die oberirdischen Teile der gesetzten Blumenzwiebeln sollen vollständig abgestorben sein, was rund sechs bis acht Wochen nach der Blütezeit der Fall ist.