Für alle Schulen in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern haben wir die beweglichen Ferientage im Schuljahr 2023/24 wie folgt festgelegt:
2. Oktober. 2023 |
Montag vor dem Feiertag |
22. Dezember 2023 |
Freitag vor den Weihnachtferien |
12. Februar 2024 |
Rosenmontag |
13. Februar 2024 |
Faschingsdienstag |
10. Mai 2024 |
Freitag nach Christi Himmelfahrt |
31. Mai 2024 |
Freitag nach Fronleichnam |
Schulferien Rheinland-Pfalz 2023/2024
letzter Schultag |
erster Schultag |
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Herbstferien |
13. Oktober 2023 |
30. Oktober 2023 |
Weihnachtsferien |
21. Dezember 2023 |
08. Januar 2024 |
Osterferien |
22. März 2024 |
03. April 2023 |
Pfingstferien |
17. Mai 2024 |
03. Juni 2024 |
Sommerferien |
12. Juli 2024 |
26. August 2024 |
Da in Deutschland allgemeine Schulpflicht besteht, sind Beurlaubungen generell nicht möglich. Im begründeten Einzelfall können die Klassenleitungen Beurlaubungen bis zu einem Tag gewähren. Beurlaubungen bis zu drei Tagen sind schriftlich zu beantragen und zu begründen. Darüber hinausgehende Anträge sind schriftlich an die Schulleitung zu stellen.
Beurlaubungen können generell nicht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferien ausgesprochen werden. Vorzeitig gebuchte Flüge oder günstigere Reisetermine sind in keinem Falle hinreichende Begründungen für Ausnahmen.