Elterninformation zum geplanten Ablauf des nächsten Schuljahres

Bad Bergzabern, 10.08.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 18.06.2020 haben sich die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder nach der Beratung mit Gesundheits- und Bildungsexpertinnen und –experten darauf verständigt, nach den Sommerferien wieder bundesweit in allen Schulen den Regelbetrieb aufzunehmen – sofern das Infektionsgeschehen dies weiterhin zulässt.

Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht möglich ist, das Infektionsgeschehen zum Beginn des neuen Schuljahres vorherzusehen, wollen wir Ihnen unsere Planungsgrundlagen für die Gestaltung des nächsten Schuljahres übermitteln, damit Sie auf den Schulstart am 17.08.2020 bestmöglich vorbereitet sind.

Unter sorgfältiger Abwägung des Infektionsgeschehens und dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung sind drei unterschiedliche Szenarien für den Unterricht im Schuljahr 2020/2021 möglich:

Szenarien

Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot

Bei weiterhin niedriger Infektionsrate entfällt das Abstandsgebot in Schulen. Es gelten die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen des „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. überarbeiteten Fassung.

Unterricht

Der Unterricht kann als durchgängiger Präsenzunterricht in regulärer Klassen- und Lerngruppengröße nach dem regulären Stundenplan erteilt werden. Auch klassen- und jahrgangsübergreifende Unterrichtsveranstaltungen können stattfinden.

Die Hygieneregeln sind einzuhalten.

Was bedeutet das für Ihr Kind?

Die ihm bereits bekannten persönlichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme) dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren.
  • Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (Händewaschen oder Händedesinfektion).
  • Husten- und Niesetikette einhalten.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fluren, im Treppenhaus und im Schulhof ist notwendig.
  • Das Spielen auf dem ganzen Schulgelände ist möglich ohne Abstandsgebot.
  • Kein Tragen eines Mund-Nasenschutzes am Sitzplatz im Klassensaal (jedoch dann, wenn es die Lehrkraft für erforderlich hält)

Betreuung

Die Betreuung im Rahmen der „Betreuenden Grundschule“ erfolgt im Regelbetrieb von 12.15 Uhr bis längstens 14.00 Uhr für entsprechend angemeldete Kinder.

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot

Aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens werden für eine Schule, eine Region oder das Land das generelle Abstandsgebot von mindestens 1,50 m und ggf. weitere Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen in Schulen wiedereingeführt.

Unterricht

Damit wird ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und tageweise häuslichen Lernphasen einzelner Kinder erforderlich. Nur der Präsenzunterricht wird nach dem regulären Stundenplan erteilt.

Sie werden darüber über die Homepage informiert. Gleichzeitig werden wir Sie per Mail anschreiben.

Ablauf:

Alle Klassen werden in der Regel mit höchstens 15 Schülerinnen und Schülern in der Schule beschult. Da der Mindestabstand einzuhalten gilt, können einzelne Kinder nicht beschult werden, weil für sie kein Sitzplatz im Saal zur Verfügung steht. Diese einzelnen Kinder bleiben tageweise oder wochenweise zu Hause und werden per Tagesplan/ Wochenplan/ Webkonferenz/Telefonkonferenz beschult. Am Folgetag oder in der Folgewoche dürfen diese Kinder wieder in die Schule kommen und es werden andere Kinder der Klasse zu Hause bleiben (rotierendes System).

Die häuslichen Lernphasen werden in der Präsenzphase vorbereitet und die Ergebnisse in der Präsenzphase abgerufen, besprochen und ggf. bewertet.

Was bedeutet das für Ihr Kind?

Die ihm bereits bekannten persönlichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren.
  • Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (Händewaschen oder Händedesinfektion).
  • Husten- und Niesetikette einhalten.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fluren, im Treppenhaus und im Schulhof ist notwendig.
  • Getrennte Hofpausen unter Einhaltung des Mindestabstandsgebots
  • Tragen von Mund-Nasenschutz am Sitzplatz im Klassensaal, wenn der Mindestabstand zwischen Lehrkraft und Kind nicht eingehalten werden kann.

Keine Betreuung! Aber Notbetreuung

Es gibt eine Notbetreuung, die sich am aktuellen Bedarf der Eltern sowie den räumlichen und personellen Möglichkeiten vor Ort ausrichtet.

Das Spielen ist aufgrund der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen stark auf ein Alleine-Spielen beschränkt. Das Mittagessen ist selbst mitzubringen.

Die Notbetreuung findet täglich von 8:00 Uhr bis längstens 15.50 Uhr statt. Es können höchstens 15 Kinder daran teilnehmen.

Szenario 3: Temporäre Schulschließung

Aufgrund der innerschulischen, regionalen oder landesweiten Infektionslage wird der

Präsenzunterricht für einen Teil der Schule (einzelne Klassen oder Klassenstufen) oder die gesamte Schule untersagt.

Unterricht

In diesem Fall wird der Unterricht für die ganze Schule bzw. für die betroffenen Gruppen umgehend als Fernunterricht (Homeschooling) organisiert. Sie werden

darüber über die Homepage informiert. Gleichzeitig werden wir Sie per Mail anschreiben.

Keine Betreuung sondern Notbetreuung

Das Angebot der „Betreuenden Grundschule“ kann in diesem Fall, wie unter Szenario 2 beschrieben stattfinden, sofern das Gesundheitsamt nichts Anderes verfügt.

Da die Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht längerfristig vorhersehbar ist,

werden wir auf alle drei Szenarien vorbereitet sein.

  • Fernunterricht (Homeschooling)

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 tritt eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft, die festlegt, dass die Schule zur Erfüllung ihres Auftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Diese sind regulärer Bestandteil der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit. Im Bedarfsfall können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten (§ 1 Abs. 6 SchulG neue Fassung).

Diese Änderung erfordert Ihre Mitarbeit. Jedes Kind benötigt zu Hause Zugang zum Internet, damit es im Fernunterricht am Webunterricht teilnehmen, Arbeitsmaterialien von der Schulbox herunterladen sowie fertige Schülerprodukte hochladen kann. Falls dies für Sie nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrkraft in Verbindung.

Unabhängig von der Organisationsform müssen auch im Fernunterricht den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung zu Hause erteilt werden. Deren Erledigung wird von der Lehrkraft überprüft; sie kann auch in die Leistungsbeurteilung einfließen. Die Teilnahme am Fernunterricht ist Pflicht. Das Thema „Fernunterricht“ wird auch ein Thema im 1. Elternabend sein.

Bitte stellen Sie der Schule eine Emailadresse zur Verfügung.

  • Schulleben

Im kommenden Schuljahr werden wir immer kurzfristig entscheiden, welche geplanten schulischen Veranstaltungen und Projekte durchgeführt werden können. Dies wird davon abhängig sein, ob die dafür eingeplante Zeit im Verhältnis zur notwendigen Aufarbeitung der ggf. versäumten Unterrichtsinhalte steht.

Schulische Veranstaltungen, die an außerschulischen Lernorten stattfinden, dürfen unter Beachtung der dort jeweils geltenden Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Von Klassenfahrten ist noch abzusehen.

  • Priorität/Präventive Maßnahmen

Während wir im letzten Schuljahr angewiesen wurden, den Präsenzunterricht der Klassenstufe 4 durchgängig zu gestalten, liegt im Schuljahr 2020/21 die Priorität der durchgängigen Beschulung bis Dezember 2020 auf den 1. Klassen.

Natürlich bemühen wir uns, alle anderen Klassen auch durchgängig im Präsenzunterricht zu beschulen. Da sich im Kollegium auch Lehrkräfte mit Vorerkrankungen befinden, werden wir auch mit knapper Besetzung unser Bestes geben.

Trotzdem wird es nicht zu vermeiden sein, dass unter den Vorgaben des gültigen Hygieneplanes auch Lehrkräfte erkranken werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn es im kommenden Schuljahr zu Unterrichtsausfall kommen wird. Der SEB wird über unsere Maßnahmen vorab informiert.

Wir hoffen, Sie können aus unserem Schreiben unser Bemühen entnehmen, für jegliche Beschulungsform gewappnet zu sein und wünschen einen guten Start in das Schuljahr 20/21