Unterricht für die Kinder der Klassenstufe 4 ab 04.05.2020

Mailadresse der Schule:

Elternbrief

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

jetzt sind es 6 Wochen, die die Schulen in Rheinland-Pfalz geschlossen sind. In mehreren Pressekonferenzen konnten Sie erfahren, dass es nun zu stufenweisen Lockerungen kommen soll und hier ist auch die Schule einbezogen.

Neben den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen und der Berufsbildenden Schulen soll nun auch in den Grundschulen der Unterricht für die Kinder der Klassenstufe 4 starten. Voraussichtliches Datum ist hier der 04.05.2020.

Die (Grund-) Schulen erreichten gestern umfangreiche Informationen des Bildungsministeriums zur geplanten Schulöffnung. Dazu gehört auch ein zehnseitiger Hygieneplan, der (jeweils in Auszügen) für die Schülerinnen und Schüler, die Beschäftigten der Schule und auch für den Schulträger verpflichtend ist.

Wir möchten Ihnen heute aber schon alle verlässlichen Informationen zum Schulstart am 04.05.2020 geben und hoffen, dass wir Ihnen damit schon Fragen beantworten und Sorgen nehmen können. Nutzen Sie bitte auch die verbleibende Zeit bis zum Schulstart, um Ihre Kinder auf die ungewohnte Schulsituation vorzubereiten. Selbstverständlich werden wir, das gesamte Kollegium der Grundschule, auch mit Ihren Kindern alle Vorgaben des neuen Schulalltags in geeigneter Form besprechen.

Aufgelistet sind Auszüge der für Ihre Kinder notwendigen Vorgaben des Hygieneplans.

Hygieneplan – Corona für die Schulen in RLP

(Ausgewählte Auszüge)

PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion.

Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene

• Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

• Mindestens 1,50 m Abstand halten

• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

• keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toilettengang oder nach Betreten des Klassenraums) durch

a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf

die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das

Maß der Reibung beim Einseifen der Hände (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

oder

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein

gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender

Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in

die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten

(siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu

den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

Diese Masken sollten zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

HINWEISE ZUM UMGANG MIT DEN BEHELFSMASKEN:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

• Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

• Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.

• Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

• Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.

• Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.

• Eine mehrfache Verwendung an einem Tag (Fahrt im Schulbus, Pause, Fahrt im Schulbus) ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.

• Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

• Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Kommentar:

Für die Bereitstellung einer Mund- und Nasenbedeckung (textile Barriere, Behelfsmaske) für Ihr Kind, sind Sie als Eltern verantwortlich. Bitte sorgen Sie hier vor! Bedenken Sie bitte die Vorgaben zum Waschen von geeigneten textilen Barrieren. Im Idealfall verfügt Ihr Kind täglich über zwei oder mehr „Masken“. Die Maske muss im Schulbus und in den Pausen getragen werden!

Am 22.04.2020 war den Nachrichten zu entnehmen, dass das Land RLP allen Schülern einen wiederverwendbaren Mund-Nase-Schutz zur Verfügung stellen wird, die keinen eigenen Mund-Nase-Schutz haben. Ich würde dennoch an Ihrer Stelle vorsorgen, da Ihr Kind bereits im Bus einen Mund-Nase-Schutz tragen muss.

Selbstgenähte MNS können darüber hinaus der Schule gerne gespendet werden, damit wir auch für Notfälle genügend Ersatz haben.

PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (sieheHinweise des Robert Koch-Instituts

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie

• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)

• chronische Lebererkrankungen

• Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

• Krebserkrankungen

• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

WICHTIG:

Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Für alle anderen Kinder der vierten Klassen besteht Schulpflicht.

Kommentar:

Falls o.g. Vorerkrankungen bei Ihrem Kind oder innerhalb Ihrer Familie (Personen im gleichen Haushalt) vorliegen, sollten Sie von einem Schulbesuch Ihres Kindes absehen! Bitte nutzen Sie dazu das Formular

„Angaben zum Präsenzunterricht in der Schule“.

Ihr Kind wird dann weiterhin von der Klassenleitung mit Arbeitsaufträgen versorgt. Der Hygieneplan umfasst viele weitere Vorgaben für die Schulen, die ich Ihnen jetzt kurz zusammenfasse:

Unterricht:

Zurzeit ist geplant, dass die Kinder der vierten Klasse in zwei Lerngruppen aufgeteilt werden mit jeweils maximal 15 Kindern. Für jede Teilgruppe findet der Präsenzunterricht wöchentlich im Wechsel mit Lernphasen zu Hause statt; d.h. die erste Teilgruppe startet am 4. Mai mit Präsenzunterricht, während die andere Teilgruppe zu Hause lernt. In der Woche darauf (Woche ab dem 11.05.2020) wird dann gewechselt. Schülerinnen und Schüler, die auf eine Notbetreuung angewiesen sind, können in

den Wochen der häuslichen Lernphasen an der Notbetreuung teilnehmen (Formular Anmeldung zur Notbetreuung).

Die Lerngruppen werden nach dem Alphabet wie folgt eingeteilt

KlasseGruppe 1 vom 04.05. bis 08.05.2020Gruppe 2 vom 11.05. bis 15.05.2020
4aNachname A – HNachname K – Z
4bNachname A – JNachname K – Z
4cNachname A – LNachname M – Z
4dNachname A – KlNachname Kr – Z
4gNachname A – HNachname K – Z

Ganztagsschule

Ab 4. Mai wird auch der Ganztagsbetrieb für unsere Viertklässler wieder starten. Allerdings können wir kein Mittagessen anbieten. Wenn Sie für Ihr Kind die Ganztagsschule benötigen, vermerken Sie das ebenfalls auf dem Formular „Angaben zum Präsenzunterricht in der Schule“.

Auf Grund der besonderen Situation können Sie auch einzelne Tage wählen.

Sobald alle weiteren Vorbereitungen getroffen wurden, werden Sie mit einem zweiten Elternbrief, spätestens Ende nächster Woche, informiert.

Senden Sie uns bitte möglichst bis Montag, 27. April 2020 – 10:00 Uhr das Formular „Angaben zum Präsenzunterricht in der Schule“ per E-Mail zu oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Böhämmer – Grundschule ein.